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   KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16 - 141 AR 88/16   

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https://dejure.org/2016,23639
KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16 - 141 AR 88/16 (https://dejure.org/2016,23639)
KG, Entscheidung vom 10.03.2016 - 2 Ws 53/16 - 141 AR 88/16 (https://dejure.org/2016,23639)
KG, Entscheidung vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16 - 141 AR 88/16 (https://dejure.org/2016,23639)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 67c StGB, § 67d Abs 2 S 1 StGB
    Sicherungsverwahrung: Verletzung des Vertrauensschutzes bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung; Erforderlichkeit einer günstigen Legalprognose für deren Aussetzung; Anordnung der Sicherungsverwahrung als letztes Mittel zur Wahrung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Aussetzung des weiteren Vollzugs der Sicherungsverwahrung mangels günstiger Kriminalprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Aussetzung des weiteren Vollzugs der Sicherungsverwahrung mangels günstiger Kriminalprognose

  • rechtsportal.de

    StGB § 67d Abs. 2
    Ablehnung der Aussetzung des weiteren Vollzugs der Sicherungsverwahrung mangels günstiger Kriminalprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - Fischer, StGB 63. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.

    Die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens muss größer sein als diejenige des Rückfalls (vgl. Thür. OLG a.a.O.; Senat NStZ-RR 2002, 138 [zu § 64 StGB]), wobei der erforderliche Wahrscheinlichkeitsgrad maßgeblich von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 und 8. April 2014, jeweils a.a.O.; OLG Karlsruhe StV 1999, 385 [zu § 63 StGB]; Fischer a.a.O.), aber auch - im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - die bisherige Dauer des Maßregelvollzuges zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2006 - 5 Ws 619/06 - [zu § 63 StGB]).

    Danach darf die Unterbringung nur so lange vollstreckt werden, wie der Zweck der Maßregel es unabweisbar erfordert und zu seiner Erreichung den Untergebrachten weniger belastende Maßnahmen - im Rahmen der Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung (vgl. §§ 67d Abs. 2, 68a, 68b StGB) - nicht genügen (vgl. grundlegend BVerfGE 70, 297 [zu § 63 StGB]).

  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 2 Ws 32/10

    Anforderungen an die günstige Täterprognose bei Sexualdelikten

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Zwar steht weder das Leugnen der Tat, noch eine unzureichende Tataufarbeitung einer günstigen Kriminalprognose grundsätzlich entgegen, da die Ursachen hierfür mannigfaltig sein können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

    damit beschäftigen muss, welche persönlichen Defizite zu seinem Versagen geführt haben (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2007 - 1 Ws 230/07
    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Zwar steht weder das Leugnen der Tat, noch eine unzureichende Tataufarbeitung einer günstigen Kriminalprognose grundsätzlich entgegen, da die Ursachen hierfür mannigfaltig sein können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

    damit beschäftigen muss, welche persönlichen Defizite zu seinem Versagen geführt haben (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 187; OLG Karlsruhe StV 2008, 314).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Bei der Prognoseentscheidung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB ist zu berücksichtigen, dass der in der Sicherungsverwahrung liegende schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht nur nach Maßgabe einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrunde liegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzuges zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 128, 326 ff.).
  • BVerfG, 06.04.1995 - 2 BvR 1087/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - Fischer, StGB 63. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvR 366/03

    Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; allgemeine Handlungsfreiheit;

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    a) Eine solche setzt die Erwartung voraus, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine im Sinne des § 66 StGB erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 2 Ws 1/15 -, 8. April 2014 - 2 Ws 133/14 - und 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13 - Fischer, StGB 63. Aufl., § 67d Rdn. 10; vgl. ferner [jeweils zu § 63 StGB] BVerfGK 2, 55; BVerfGE 70, 297; NJW 1995, 3048; Thür.
  • BGH, 12.06.2013 - 1 StR 48/13

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Abstandsgebot;

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach Art. 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - [juris]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - [juris Rdn. 7]).
  • BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04

    Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Es ist daher auch bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung nach §§ 67d, 67e StGB zu beachten, die denselben materiellen Maßstäben wie die erstmalige Entscheidung über die Vollziehung der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c Abs. 1 StGB unterliegt (vgl. BVerfGK 5, 67 = NStZ-RR 2005, 187, 188; Senat, Beschluss vom 24. März 2010 - 2 Ws 530/09 -).
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 3 Ws 136/13

    Zum Anwendungsbereich der seit dem 1. Juni 2013 geltenden Neuregelung auf die

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Zwar ist vorliegend der Anwendungsbereich für die erhöhten Prognoseanforderungen nach Art. 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB nicht eröffnet, da kein "Vertrauensschutzfall" vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2013 - 1 StR 48/13 - [juris]; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 3 Ws 136/13 und 137/13 - [juris Rdn. 7]).
  • OLG Karlsruhe, 24.01.2005 - 1 Ws 318/04

    Strafrestaussetzung: Kriminalprognose bei fehlender bzw. unzureichender

    Auszug aus KG, 10.03.2016 - 2 Ws 53/16
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn - wie hier - die mangelnde Tataufarbeitung ihre Ursache in einem fortbestehenden krankheits- oder emotionalbedingten Persönlichkeitsdefizit hat und sich hierauf die Besorgnis gründet, ohne eine Überwindung dieser Störung könne es zu erneuter Straffälligkeit nach der Haftentlassung kommen (vgl. OLG Karlsruhe VRS 108, 260).
  • KG, 21.10.2013 - 2 Ws 446/13

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Konkretisierung der bundesgesetzlichen

  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
  • KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
  • OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 49/06

    Aussetzung zur Bewährung

  • OLG Braunschweig, 11.03.1983 - Ws 75/83
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 3 Ws 308/18

    Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte auch nach Ablauf des Weitergeltungszeitraums bis zum 31. Mai 2013 bei Anordnungs- oder Fortdauerentscheidungen den Grundsatz strikter Verhältnismäßigkeit angewandt und - unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Rechtsprechung - auf länger zurück liegende Taten ausgeweitet haben (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, juris, Rdnr. 26 und Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; unklar KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327/13, 2 Ws 333/13, juris, Rdnr. 34, 35, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13, juris, Rdnr. 23 und Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 20), tritt der Senat dieser Auffassung nicht bei.
  • OLG Oldenburg, 11.02.2021 - 1 Ws 14/21

    Fortdauer der Sicherungshaft bei Gefahr erheblicher Straftaten; Rechtsgrundlage

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur zum Teil die Auffassung vertreten, dass auch in Fällen, in denen die Anlasstaten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor Verkündung der genannten Entscheidung begangen wurden und die Unterbringung noch keine zehn Jahre andauert, die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strikte Verhältnismäßigkeit im oben genannten Sinne zu prüfen sei (vgl. OLG Koblenz in, Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris; KG, Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53-16/141 AR 88/16, BeckRS 2016, 14577; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 Ws 75/19, NStZ-RR 2019, 326; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. Februar 2020 - 1 Ws 4/20, juris; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 67d Rn. 13b; BeckOK StGB/Ziegler, 48. Ed. 1.11.2020, StGB § 67d Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 22.10.2018 - 1 W 465/18

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren: Prozesskostenhilfe für eine

    Ebenso hat das KG Berlin Bindungswirkung hinsichtlich eines Beschlusses einer Strafvollstreckungskammer, die über den Vollzug der Sicherungsverwahrung gemäß § 67c StGB entschieden hatte, bejaht, nachdem der Verteidiger ein zuvor eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hatte (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10.03.2013 - 2 Ws 53/16 - 141 AR 88/16 = BerlAnwBl.
  • OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach mehr als 10 Jahren nur bei negativer

    Der Erfolg des therapieorientierten Vollzuges hängt nicht nur von den objektiven Rahmenbedingungen und den Bemühungen der Justizvollzugsanstalt, sondern maßgeblich von der Bereitschaft des Untergebrachten ab, das dortige Therapieangebot anzunehmen (KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327, 333/13, NStZ 2014, 273, 275; Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 33).
  • OLG Hamm, 15.01.2019 - 3 Ws 54/18

    Unterbringung Sicherungsverwahrung Maßstab strikter Verhältnismäßigkeit Altfälle

    Soweit verschiedene Oberlandesgerichte auch nach Ablauf des Weitergeltungszeitraums bis zum 31. Mai 2013 bei Anordnungs- oder Fortdauerentscheidungen den Grundsatz strikter Verhältnismäßigkeit angewandt und - unter Bezugnahme auf die zitierte BGH-Rechtsprechung - auf länger zurück liegende Taten ausgeweitet haben (OLG Koblenz, Beschluss vom 3. September 2014 - 2 Ws 411/14, juris, Rdnr. 26 und Beschluss vom 26. April 2016 - 2 Ws 204/16, juris, Rdnr. 11 ff.; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. November 2017 - 1 Ws (s) 328/17, juris; unklar KG Berlin, Beschluss vom 4. September 2013 - 2 Ws 327/13, 2 Ws 333/13, juris, Rdnr. 34, 35, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 2 Ws 446/13, juris, Rdnr. 23 und Beschluss vom 10. März 2016 - 2 Ws 53/16, juris, Rdnr. 20), tritt der Senat dieser Auffassung nicht bei.
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